Ablauf und Fristen der Schulanmeldung:

  • November 24 bis Januar 25
    • Bis spätestens 1. Februar: Anmeldung des Kindes auf dem Postweg.
    • Eine persönliche Vorstellung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.
    • Ebenfalls am 1. Februar endet die Frist für den Antrag der Erziehungsberechtigten zur Prüfung auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.
  • Februar und März 25
    • Bis spätestens 1. April: Die persönliche Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule. Erst damit wird die Anmeldung abgeschlossen.
    • Ab März können bei der persönlichen Anmeldung auch Anträge auf Schulbesuch außerhalb des Schulbezirks eingereicht werden. Bitte denken Sie gegebenenfalls an die erforderlichen Bescheinigungen.
  • April 25
    • Bis spätestens 30. April entscheidet die Schulleitung über die Schulaufnahme, eventuelle Rückstellungen und vorzeitige Aufnahmen.
    • Auch die Meldung an die Grundschulförderklasse erfolgt in diesem Zeitraum.
  • Mai 25
    • Es wird über die Aufnahme in die Grundschulförderklasse entschieden und verbindliche Bescheide werden verschickt.

Was brauche ich?

Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Nachweis, dass Ihr Kind an ESU 1 teilgenommen hat
  • Nachweis der Masernschutzimpfung / Immunität (i.d.R. auf ESU 1 enthalten)
  • ggf. Protokoll des Beratungsgesprächs
  • ggf. Einschätzung zum Entwicklungsstand (Reflexionsbogen)
  • ggf. Elternfragebogen als Gesprächsgrundlage
  • ggf. sonstige Unterlagen, die den Entwicklungsstand Ihres Kindes betreffen (ärztliche Atteste, Antragstellungen, …)

Downloads zur Schulanmeldung für Klasse 1