Ablauf und Fristen der Schulanmeldung:
- November 24 bis Januar 25
- Bis spätestens 1. Februar: Anmeldung des Kindes auf dem Postweg.
- Eine persönliche Vorstellung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.
- Ebenfalls am 1. Februar endet die Frist für den Antrag der Erziehungsberechtigten zur Prüfung auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.
- Februar und März 25
- Bis spätestens 1. April: Die persönliche Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule. Erst damit wird die Anmeldung abgeschlossen.
- Ab März können bei der persönlichen Anmeldung auch Anträge auf Schulbesuch außerhalb des Schulbezirks eingereicht werden. Bitte denken Sie gegebenenfalls an die erforderlichen Bescheinigungen.
- April 25
- Bis spätestens 30. April entscheidet die Schulleitung über die Schulaufnahme, eventuelle Rückstellungen und vorzeitige Aufnahmen.
- Auch die Meldung an die Grundschulförderklasse erfolgt in diesem Zeitraum.
- Mai 25
- Es wird über die Aufnahme in die Grundschulförderklasse entschieden und verbindliche Bescheide werden verschickt.
Was brauche ich?
Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Nachweis, dass Ihr Kind an ESU 1 teilgenommen hat
- Nachweis der Masernschutzimpfung / Immunität (i.d.R. auf ESU 1 enthalten)
- ggf. Protokoll des Beratungsgesprächs
- ggf. Einschätzung zum Entwicklungsstand (Reflexionsbogen)
- ggf. Elternfragebogen als Gesprächsgrundlage
- ggf. sonstige Unterlagen, die den Entwicklungsstand Ihres Kindes betreffen (ärztliche Atteste, Antragstellungen, …)